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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 615606 | ||
Datum | 22.03.2010 22:17 MSG-Nr: [ 615606 ] | 15436 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, Geschrieben von Sebastian Böttger Kann also selbst vor Gericht nichts anderes als ein Freispruch bei rauskommen. Satz 8 aus §35 StVO kann dir da zur Last gelegt werden "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." Und ob man die öffentliche Sicherheit gebührend berücksichtig, wenn man zB innerorts mit 80 Sachen zum Containerbrand fährt, wage ich mal zu bezweifeln. Grüße, Albert | ||||
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