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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | FDP: Rettungsdienst als Gemeinschaftsgut - keine hoheitliche Aufgabe! | 84 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 615108 | ||
Datum | 18.03.2010 22:54 MSG-Nr: [ 615108 ] | 25730 x gelesen | ||
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Geschrieben von Manuel Schmidt Ob "Bereitstellung" für einen Rettungswagen ein abrechenbarer Einsatz ist, ist von der jeweiligen Gebührensatzung abhängig. Hallo, normalerweise wist der Einsatz nur abrechenbar, wenn auch eine Transportleistung durchgeführt wurde aber es gibt viele regionsbezogene Absprachen über Sonderregelungen, z.B. Pat. ex statt RTW-Pauschale nur KTW-Pauschale, Kostenübernahmeerklärungen für GRTW usw. usw. Ansonsten ist es wie in der Kneipe, wer bestellt bezahlt! Geschrieben von Manuel Schmidt Ob ohne "Bereitstlelung bei Feuerwehreinsatz" ein RTW weniger vorzuhalten wäre, wäre festzustellen. Das kann ich mir fast nicht vorstellen, bzw, dann stellt sich auch die Frage ob die Feuerwehr die geforderte Sicherheitsleistung nicht auch selbst erbringen kann. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | ||||
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