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RubrikKommunikationstechnik zurück
Thema§§ 331, 332 StGB Beispiele?14 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW614941
Datum17.03.2010 20:59      MSG-Nr: [ 614941 ]6448 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Joachim PirrBei dem ersten Eintritt in die FW wird schon mindestens ein Papier unterschrieben ( denn ohne Papier geht garnichts.... ).

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Schriftform für den Aufnahmeantrag wirklich notwendig ist.
Empfehlenswert ist sie bestimmt, ja...

Geschrieben von Joachim PirrWarum nicht gleich die in der FW DV810 vorgegebene Verpflichtung mit unterschreiben lassen.

So formuliert klingt es fast danach, als ob die vorgeschriebene Verpflichtung nicht durchgeführt, sondern lediglich bestätigt wird.

Will man die Verpflichtungsniederschrift erst nach der tatsächlich durchgeführten Verpflichtung ausfertigen, dann bedeutet es einen gewissen Mehraufwand, das für jede Neuaufnahme einzeln zu tun. Im Grundlehrgang müssen ohnehin einmal für alle (auch diese) Rechtsgrundlagen vermittelt werden, dann kann man anschliessend auch guten Gewissens die Niederschrift erstellen.

Gruß,
Henning



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