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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | FDP: Rettungsdienst als Gemeinschaftsgut - keine hoheitliche Aufgabe! | 84 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 614917 | ||
Datum | 17.03.2010 20:17 MSG-Nr: [ 614917 ] | 26366 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter Mummert Nee nee, ist schon in Ordnung, dass Herr Ackermann sich als Mitglied des Bundestages so für seine Firma einsetzt... Wo sitzen überall Mitglieder und Ehrenvorsitzende des DRK? Du wirst schlicht keinen Experten im deutschen Bundestag finden, der nicht institutionell mit einem Träger des RD verbandelt ist. Wie auch? Geschrieben von Peter Mummert Und noch etwas muss ich völlig missverstanden haben. Natürlich gründen RD-Unternehmer ihre Firmen nur aus reiner Nächstenliebe. Hingegen sind die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen teils vor deutlich mehr als 100 Jahren aus Gewinnsucht entstanden. Die gGmbH, die hier RD betreiben haben schlicht ebenso viel karitativen Charakter wie ein privater Unternehmer. Die nette Geschichte mit Henry Dunant in Solferino mag zur Entstehung des DRK geführt haben - sie hat nichts mit den Geschäftspraktiken irgendwelcher gGmbHs zu tun! Geschrieben von Peter Mummert Mir fallen auf Anhieb einige Artikel des GG ein, deren Rechte im Rahmen eines RD-Einsatzes eingeschränkt werden könnten. Aha. Die da wären? Und wie lösten die HiOrg und die existierenden Privaten dieses Dilemma? Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | ||||
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