Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Feuerwehrführerscheine, in der Praxis? | 74 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 614828 |
Datum | 17.03.2010 17:11 MSG-Nr: [ 614828 ] | 24438 x gelesen |
Infos: | 16.03.10 NDS: Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste Vom 25. Februar 2010 25.02.10 Bericht in der NOZ zum Feuerwehrführerschein
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Themengruppe: | Führerscheine |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Ingo zum FeldeZumindest die Niedersachsen können jetzt versuchen das in die Praxis umzusetzen.
Aber jetzt beginnen die Fragen doch erst:
Wer darf das Ausbilden? An das Fahrzeug werden Anforderungen gestellt, aber an den Ausbilder?
Kann jetzt jede Gemeinde festlegen, wer ausbildet und prüft?
Darf ich das im öffentlichen Straßenverkehr ausbilden? Wenn ja, muß ich dann einen doppelten Pedalensatz haben, um eingreifen zu können? Wenn nein, wie soll ich dann die Leute ausbilden, die vorher nur PKW gefahren sind (Das Problem ist sowieso, wir haben z.Zt. nur einen RTW, der das Gewicht hat, soll ich den jetzt für die Fahrausbildung auf 6 setzen?)?
Ich bin ja mal gespannt, wie das weitergeht.
Gruß
Heinrich
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