Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Absicherung (oder Teilnahme) an Karnevalsumzügen mit Feuerwehr melden | 13 Beiträge |
Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 613914 |
Datum | 11.03.2010 19:20 MSG-Nr: [ 613914 ] | 4901 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
das FSHG RLP kenne ich nicht. Aber wofür ist die Feuerwehr laut FSHG da?
Die Antwort steht im § 1.
Und da steht nichts von Karnevalsumzügen, Schützenzügen o.ä.
Damit ich richtig verstanden werde, bei uns begleitet die FF auch, aber ob das versichert ist???
Es ist zumindest nicht die Aufgabe der Feuerwehr.
Die Absicherung obliegt der Polizei. Die könnte maximal ein Amtshilfeersuchen stellen, aber das halte ich für unwahrscheinlich.
Fazit meines Erachtens:
Hoffentlich passiert nichts.
Grüße
Wolfgang
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