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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtsärztliche Untersuchung NRW | 3 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8W., Dormagen / NRW | 613796 | ||
Datum | 10.03.2010 22:23 MSG-Nr: [ 613796 ] | 4096 x gelesen | ||
Hab was bei Google gefunden. Ist eine allg. Untersuchung plus G26.3 Nur wer den Einstellungstest der Feuerwehr bisher komplett bestanden hat und und in den Feuerwehrdienst eingestellt werden soll, durchläuft die amtsärztliche Untersuchung. Zweck dieser Untersuchung ist der Nachweis der vollständigen und uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung für den Feuerwehr- und Rettungsdienst. Diese arbeitsmedizinische Untersuchung richtet sich nach dem G 26 Standart für Atemschutzgeräte und dient dem Zweck zur Eignung und Vorsorge. Zu Beginn der Untersuchung wird zunächst eine mögliche Krankheitsvorgeschichte des Prüfling erhoben. Anschließend konzentriert sich dieser Teil des Feuerwehr Auswahlverfahren auf - eine allg. körperliche Untersuchung - einen Sehtest - einen Hörtest - eine Urinuntersuchung - Blutuntersuchung (Leberwerte, Blutbild, Blutzucker) - Röntgen der Lunge - Lungenfunktionsprüfung - Ruhe – EKG - Belastungs – EKG Qulle:http://www.polizei-einstellungstest.de/feuerwehr-einstellungstest/feuerwehr-arztliche-untersuchung/ | ||||
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