News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Notrufmissbrauch oder Bärendienst? | 13 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 613734 | ||
Datum | 10.03.2010 19:07 MSG-Nr: [ 613734 ] | 3533 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Konrad Soweit ich weiß wird im Strafrecht die Anwaltsgebühr nach Gebührenordnung am Streitwert bemessen. Gilt meines Wissen nach nur im Rahmen des Zivilrechtes! Da ergeben sich die Anwaltskosten aus dem Streitwert. Im Strafverfahren ist es offensichtlich etwas anders. Siehe hier unter §§ 83, 84 BRAGebO. MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|