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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 3 mal unentschuldigt .. noch zeitgemäß? | 42 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 613648 | ||
Datum | 10.03.2010 11:53 MSG-Nr: [ 613648 ] | 9543 x gelesen | ||
Hallo, bei uns ist das so geregelt, dass man sich auch im Nahinein noch entschuldigen kann. Das gilt für drei Tage. Ich persönlich finde das für eine gute Regelung. Im Eifer des Gefechtes kann man ja mal einen Termin vergessen. Da gebeitet es die Höflichkeit, dass man sich später für sein Fernbleiben entschuldigt. Und Nachteile entstehen hierdurch auch keinem. Diese Regelung gilt eigentlich schon seit mehr als 20 Jahren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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