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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Esslingen: Skandal um neue Leitstelle | 194 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 612887 | ||
Datum | 06.03.2010 12:17 MSG-Nr: [ 612887 ] | 170362 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Walz Da bin ich etwas anderer Meinung. Nicht ohne Grund wird von vielen integrierten Leitstellen in der Bundesrepublik die Ausbildung als Rettungsassistent in den Stellenausschreibungen vorausgesetzt. Ja nun. Doer ist auch die B-Ausbildung im Fw-Bereich vorgeschrieben. In welcher Besoldungsgruppe willst Du den RettAss mit BF-Ausbildung und ggf. GrFü (B3) in der ILtS bezahlen? (ich weiß, die arbeiten in andern BFen mit RettD-Anteil in A7/ A8). Nur was ksotet heute ein DRK-Disponent im Vergleich dazu? Und wenn ich diese Qualifikation RettAss/ B-Ausbildung fordere, dann wäre es logisch BFler einzustellen, die diese Ausbildung haben (vgl. Ausbildung in BFen mit RettD-Anteil). Geschrieben von Lars Walz Ein kleines Beispiel: Ein Hilfskoch mit mehrwöchigem Praktikum unterscheidet sich doch erheblich von einem Koch mit mehrjähriger Ausbildung und ein paar Jahren Berufserfahrung. Eine Küchenmannschaft, die nur aus Hilfsköchen besteht, wird keine gute Qualität in einer angemessenen Zeit produzieren können. Kommt darauf an. Wenn die nach vorgefertigten Rezepten arbeiten können und ihre Kreativitätsleistung begrenzt ist, dann geht das. Und genau das ist bei einer LtS der Fall. Es muß nach einen Abfrageschema eine Bewertung getroffen werden. Nicht mehr, nicht weniger. Der RettAss hat am atienten viel mehr Verantwortung, Kreativität und Entscheidungsbefugnis als der Disponent in der LtS. Der hat 5 Optionen - Gehen Sie am Montag zum Hausarzt (gefährlich) - gehen sie zum ÄND (gefährlich) - KTW - RTW - RTW/NEF Der RettAss am Patienten hat wesentlich mehr. Bei Fw-Lagen übrigens genau so. Er reicht beim VU zu ermitteln "P-Klemmt". der GrFü oder ZFü vor Ort hat dann wenn er die Befreiung planen muß viel mehr zu leisten als der Disponent. Geschrieben von Lars Walz Das hier in Ba-Wü wieder die Anforderung auf das Mindestmaß heruntergefahren wird, um den heiligen Schein einer integrierten Leitstelle erhalten zu können, ist für unser Bundesland leider symptomatisch. Ja nun. So ist das eben wenn Du zwei verschiedene Zuständigkeiten und das schlechteste RettDG der Republik hast... Geschrieben von Lars Walz Auch finden sich in Ba-Wü immer wieder pseudo-integrierte Leistellen, bei den zwar auf einem Einsatzleitsystem gearbeitet wird, aber die Tätigkeitsbereiche immer noch getrennt sind. Jepp. Es gibt sicherlich en einen oder anderen Fall, wo zwar die Anrufannahme und die Erstalarmierung "integriert" ist, aber dann die Einsatzunterstützung durch den jeweiligen "fachmann" vorgenommen wird. Halte ich aber nicht für verwerflich. Ich wäre sogar für regionalleitstellen mit zwei Ebenen. 1. Ebene = Anrufannahme und Erstalarmierung. Eher Qualifikation eines sehr gute Call-Center-Agents. Auf alle Fälle 10 Finger Blind, Englisch fließend und eine je nach Gebiet die eine oder andere eine weitere Fremdsprache (z.B. französisch im Grenzgebiet,...). Aufgabe: Anrufannahne und Erstalarmierung. 2. Ebene = Einsatzunterstützung d.h. Nachalarmierung, Dokumentation, Information anderer Stellen,... Bei Flächenlagen wird ein Teil der Aufgaben der 2. Ebene an dezentrale FüStellen ausgelagert und die 1. Ebene massiv verstärkt. Geschrieben von Lars Walz Aber selbst diese "ILS" sind ja einen Schritt weiter als die Leistelle in Esslingen, denn sie nutzen wenigstens noch Synergieeffekte, die ein einheitliches ELS mit sich bringt. Zumindest kann man dort aufs Klo gehen ;-) Geschrieben von Lars Walz Weil aus meiner Sicht beachtet werden muss, dass es in Esslingen wohl primär um die Notrufabfrage geht. Einen medizinischen Notfall in kurzer Zeit richtig bewerten zu können ist doch ungleich schwerer, als einen PKW-Brand oder vollgelaufenen Keller aufzunehmen. Wieso? s.o. Fünf Stufen der Einordnung. Ist nicht so schwer. Der RettAss lernt was die möglichen Krankheitsbilder betrifft auch nicht viel mehr. Der lernt eher mehr im Bereich der Therapie. Und gerade das ist ja in der LtS nicht gefragt. Geschrieben von Lars Walz Wenn bei einer ILS in Ba-Wü im rettungsdienstlichen Bereich der Rettungssanitäter ausreichend sein kann, müsste für den Feuerwehrbereich wohl auch der Truppführer als ausreichend angesehen werden. Es wird der GrFü FF als ausreichend angesehen. In anderen Bundesländern ist das eine mehrjährige B-Ausbildung gefordert (die oft zufällig auch nich den RettAss enthält). Immerhin ist das eine Ausbildung mit taktischem hintergrund (wenn auch Schnellbleiche), im Gegensatz zum RettAss als reine Fachausbildung. Geschrieben von Lars Walz Könnte man, muss man aber nicht. Alleine durch die von Dir beschriebenen Punkte leite ich noch keinen direkten Willen ab. Du nicht ;-) Wie wäre es (natürlich rein fiktiv) in einem anderen Bundesland mit einem richtigen und einheitlichen Gesetz für Brandschutz, RettD und KatSchutz gelaufen. Der Landrat hätte gesagt: Wir bauen eine neue LtS, diese ist nach Gesetz als ILtS auszuführen. Qualifikation nach Gesetzt ist RettSan und GrFü (FF). Erbringer der RettD-Leistung hätte gesagt: Wollen wir nicht (Gründe seien mal dahin gestellt). Feuerwehr hätte gssagt: Machen wir, Qualifikation vorhanden. Landrat hätte gesagt: Gut, dann übernimmt die Feuerwehr die Leitstelle für Fw, RettD und KatS. Der Erbringer der RettD-Leistungen kann seine KTW-Fahrten zukünftig disponieren wo er will. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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