Hallo!
Wir halten es im Betrieb so, dass wenn einzelne Gruppen oder auch die ganze BMA abgeschaltet werden, die "ständig besetzte Stelle" informiert wird. (Sprinklerproben, kleinere Wartungsarbeiten) Handelt es sich um eine längere Außerbetriebnahme, wird die Brandschutzdienststelle, die ja seinerzeit die BMA gefordert hat informiert, damit diese zusätzliche Maßnahmen anordnen kann. Außerdem muss zwingend die Feuerversicherung informiert werden, da die Anlage bei denen prämiensenkend berücksichtigt wurde!
Hatten wir z.B. als für eine Änderung der Spinkleranlage das gesamte Rohrnetz entwässert werden musste. Da wurde dann angeordnet, dass außerhalb der Betriebszeiten ein ständiger Wachmann da sein muss, der im Brandfall den Druckknopfmelder betätigt.
Die FW/Leitstelle, kann die Anlage nicht steuern. Das können wir nur selber. Wenn in der Leitstelle ein Alarm aufläuft, dann alarmieren die. Unabhängig vom gemeldeten Status der BMA.
Grundsätzlich sollte man sich die Frage stellen, wenn die Anlage Bestandteil der Bau-/Betriebsgenehmigung ist, ob diese dann geeignet projektiert wurde, wenn sie beim normalen Gebrauch der Versammlungsstätte auslöst..... Disconebel ist ja nicht so ungewöhnlich. Ggfs. sollte man Melder mit zusätzlich termischer Auswertung einsetzen.
Grüße aus dem Rheinland!
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