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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verantwortlichkeit BMA - wer schaltet ab | 4 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 612775 | ||
Datum | 05.03.2010 16:12 MSG-Nr: [ 612775 ] | 4813 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert Kohnen Wie sehen Eure Einsatzerfahrungen mit ähnlichen Fällen aus? Ja eigentlich recht einfach: Der, der die BMA Abschaltet (bzw. nur die entsprechende(n) Melderlinien) ist für die Konsequenzen verantwortlich. Abschalten tut entweder der Besitzer bzw. Betreiber des Objektes. Je nachdem warum es die BMA im anbgeschalteten Bereich gibt, können auf verschiedener Grundlagen verschiedene Kompensationsmaßnahmen notwendig sein. Ist die BMA in diesem Bereich Bestandteil einer wie auch immer gearteten Nutzungsgenehmigung, wird die genehmigende Behörde kompensationsmaßnahmen fordern und diese näher Beschreiben. Ähnlich wird es aussehen, wenn die BMA teil der Versicherungsbedingungen ist. Da die BMA der Früherkennung eines Entstehungsbrandes dient, ist es i.d.R. ausreichend, diese Früherkennung anderweitig sicherzustellen. Das kann z.B. sein: "Wir haben hier ne nrmale Verantstaltung, lassen nur Luftballons aufsteigen [die durch die Lichtschranken der Linienmelder fligen]. Wenn soviel rauch an der Decke ist, dass diese auslösen würden wird schon ein Gast Alarm schlagen." PErsonal des Betreibers das in diesen Bereichen eh eingesetzt wird, zeigt erhöhte Wachsamkeit auf ein Feuer und meldet, etwa über einen Druckknopfnebenmelder, einen entdeckten Brand. Der Betreiber stellt Personal, dass nur zur Überwachung des entsprechenden Bereiches auf einen möglichen Brandausbruch und deren MEldung eingesetzt wird. Eine Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr wird angeordnet. | ||||
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