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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | AU-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge Wo ist es geregelt? | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 612715 | ||
Datum | 05.03.2010 09:24 MSG-Nr: [ 612715 ] | 9778 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Alex Diedler ich habe eine ähnliche Frage. Müssen FwFzg mit mehr als 7,5to noch zur Sp Im Prinzip ja. Länderspezifische Sonderregelungen kenne ich da nur für die Untersuchungsfristen (i.d.R. 12 Monate nach der HU, welche alle 24 Monate fällig ist). In BaWü dürfen allerdings HU und SP scheinbar zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden, in anderen Bundesländern gibt es teilweise Beschränkungen der maximalen Jahresfahrleistung. Für Anhänger (regulär SP-pflichtig >10t zGM) gibt es wieder eigene Regelungen. Geschrieben von Alex Diedler Bei dekra steht "gewerblich genutzte Güterverkehr" Das ist etwas seltsam und entspricht nicht der StVZO. Gruß, Henning | ||||
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