Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Behandlungsplätze | 36 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 612694 |
Datum | 05.03.2010 06:07 MSG-Nr: [ 612694 ] | 7245 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Massenanfall von Verletzten
Krankenhaus
Krankenhaus
Geschrieben von Frank MüllerBehandlung soweit möglich -
nötig,
Geschrieben von Frank MüllerAlso Anfangs bedeutet das:
Ich sammel so viele Geschädigte wie mögliche ein. Sichte sie. (Patientenablage)
In der PA wird nicht unbedingt eine Sichtung gemäß Sichtungskonferenz möglich sein.
Geschrieben von Frank MüllerFühre sie entsprechend einer angepassten Versorgung zu; je nach Klassifizierung
Und Stabilisiere solange bis das möglich ist, sofern möglich.
Geschrieben von Frank MüllerIrgendeine der sehr großen deutschen Feuerwehren hat vor geraumer Zeit mal einen Wellenplan für die Krankenhauszuführung veröffentlicht. (Meine München oder Köln) Selbst dort war die S-I und S-II Aufnahme, auch bei größeren KHs, nur begrenzt möglich.
Köln hat entsprechende Pläne erstellt, die auch tw. beübt wurden sei es WM oder Lükex ect.
Geschrieben von Frank MüllerKlar benötigt der BHP Platz und möglichst gute An/Abfahrtbedingungen. Ich kann Ihn daher nicht direkt an die Grenze zum Gefahrenbereich stellen. Aber da gehören auch eher die Patientenablagen hin und nicht ein BHP.
Der BHP sollte so nah wie möglich zur ES liegen um das Transportaufkommen zur Eingangssichtung zu reduzieren!
Bei Terror oder Anschlag sind dann weitere Punkte zu berücksichtigen, die der Sicherheit des BHP dienen. Auch das kann man im Vorfeld Planen und Ausbilden.
Geschrieben von Frank MüllerWenn ich die KHs in eine entsprechende MANV Planung einbeziehe, dann gehören die Selbstzuführer zwangsläufig dazu. Ich bin mir auch sicher, dass es durchaus passieren kann, das S-I'er in privaten Autos direkt zum KH gefahren werden. Aber dafür gibts die Notaufnahme. Die Notaufnahme muss zum 'BHP' des Krankenhauses werden,
Der Aufbau und Funktion eines KH-LNA ect. sind dafür meist unabdingbare Voraussetzung.
Leider haben das noch nicht alle KH erkannt/umgesetzt.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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