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Straßenverkehrsordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAU-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge Wo ist es geregelt?16 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW612675
Datum04.03.2010 22:33      MSG-Nr: [ 612675 ]10107 x gelesen

Geschrieben von jürgen schmitzEine generelle Untersuchungspflicht für alle (zulassungspflichtige) Fahrzeuge gibt es auch nach dem 31.12.2009 nicht.

äh?

Ich sag mal so: Die UMA-Ausnahmen nach §29 sind IIRC identisch mit den AU-Ausnahmen nach §47a (abzüglich der dort aufgeführten Fahrzeuge, für die schon länger der §29 zuständig war).

Geschrieben von jürgen schmitzM.E. wurde die STVO dahingehend auch nicht geändert.

Die StVO ist dafür nicht zuständig, sondern die StVZO.

Die für Feuerwehren interessante Regelung in §29 ist übrigens wortgleich mit der im (weggefallenen) §47a (*). Daher hat sich mit dem Wegfall des §47a an der Befugnis der Länder bezüglich der Untersuchungen nichts geändert.

Geschrieben von jürgen schmitzSollte es also keine Feuerwehr-Ausnahmen mehr geben?

Diese Schlussfolgerung kann ich insofern nicht verstehen.

Gruß,
Henning

(*) "Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden
im Einzelfall oder allgemein."



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 04.03.2010 21:50 jürg7en 7s., Trier
 04.03.2010 22:15 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.03.2010 22:22 jürg7en 7s., Trier
 04.03.2010 22:33 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.03.2010 22:54 jürg7en 7s., Trier
 04.03.2010 22:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.03.2010 22:56 Mart7in 7G., Straß
 04.03.2010 22:58 jürg7en 7s., Trier
 04.03.2010 23:32 Oliv7er 7M., München
 05.03.2010 06:12 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 05.03.2010 07:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.03.2010 07:42 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 05.03.2010 17:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.03.2010 08:40 Alex7 D.7, Helpsen
 05.03.2010 09:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.03.2010 15:38 Olaf7 S.7, Hirschberg

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