Rubrik | Ausbildung |
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Thema | LKW- Führerschein für Feuerwehren? | 45 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 612336 |
Datum | 03.03.2010 11:26 MSG-Nr: [ 612336 ] | 10559 x gelesen |
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Ralf HaasIch persönlich habe nicht den Wunsch jetzt oder in x Jahren auszutreten. Das war auch meine Motivation.
Die Arbeitswelt hat sich ja auch etwas verändert. Wer weiß, wo du in fünf Jahren wohnst? Hier in der Gegend haben das im letzten Jahr viele erfahren müssen, die dachten bei Firma XY alt werden zu können. Können sie vielleicht auch, nur eben an einem anderen Standort, ca. 200km von hier.
Ich habe meine Meinung da mittlerweile komplett geändert: wenn die Gemeinde will, dass ich LKW fahre, dann soll sie das zahlen. Beruflich müsste schon sehr viel schief gehen, dass ich nochmal den Schein brauche - und wenn es so wäre, dann hätte ich eben einen kleinen finanziellen Vorteil durch meine Tätigkeit. Ist doch schön, wenn ich meinen Stundenlohn auf die ehrenamtliche Tätigkeit umrechne, dann hab ich mit Ende des Grundlehrgangs meinen CE schon "verdient".
Im Übrigen habe ich meinen CE aber selbst gemacht, weil ich ihn damals brauchte.
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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