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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufgaben eines Wehrsprechers? | 2 Beiträge | ||
Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 612252 | ||
Datum | 02.03.2010 20:50 MSG-Nr: [ 612252 ] | 1761 x gelesen | ||
Moin Moin Adrian, von einem Wehrsprecher habe ich noch nicht gehört. Soll dieser evtl. die Aufgaben eines Pressesprechers übernehmen, z.B. Berichte an die Presse; Ansprechpartner für die Presse/ Funk/ TV an einer Einsatzstelle ? Oder ehr als Aktivensprecher Bindeglied zwischen Wehrleitung, also Ortsbrandmeister, stv. OrtsBM, Zug- und Gruppenführern ? Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz, §6 Ortskommando, nicht im Ortskommando vorgesehen. Was nicht heißt das der Wehrsprecher, mit welcher Aufgabe auch immer, nicht auch vom Ortskommando angehört werden kann. Aber gehört nicht zum Ortskommando. Gruß Henry Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | ||||
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