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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Z8 ausleihen | 26 Beiträge | ||
Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 612172 | ||
Datum | 02.03.2010 13:17 MSG-Nr: [ 612172 ] | 10065 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Ruzicka Wichtig ist auch die Landegenehmigung des Bürgermeisters,falls es sich um ein Flugfeuerwehrfahrzeug handelt. Oder soll es nur drüber schweben? Aber nur auf Gemeindestraßen. Auf Kreis- und Landstraßen anderes Amt. Wichtig auch der Brandschutz wenn so etwas landen soll. Geeignetes Flugfeldlöschfahrzeug bereitstellen. Mit formlosen Schreiben beim Flugplatz ausleihen ;-) H3. Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | ||||
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