Rubrik | Ausbildung |
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Thema | LKW- Führerschein für Feuerwehren? | 45 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 611967 |
Datum | 28.02.2010 13:20 MSG-Nr: [ 611967 ] | 10853 x gelesen |
Geschrieben von Stefan Brüning
Der Grund warum Du das darfst, ist schlicht und einfach die Besitzstandswahrung.
Das ist mir durchaus bewußt.
Geschrieben von Stefan Brüning
Wer das Äquivalent heute machen will, darf das ja eben nicht mehr fahren.
Man durfte aber mit der "damaligen" Führerscheinausbildung eben diese Gesamtmasse bewegen. Was ja nicht heissen soll, daß die Ausbildung an sich nicht verbesserungswürdig war.
Geschrieben von Stefan Brüning
Im Übrigen halte ich es nicht für vergleichbar.
Auch da ist mir klar, daß ein 18t Gliederzug vollkommen anders reagiert als ein einzelnes Fahrzeug mit dem gleichen Gewicht. Ich habe den Vergleich aber bewußt nur auf die zu bewegende Gesamtmasse gezogen.
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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