Rubrik | Ausbildung |
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Thema | LKW- Führerschein für Feuerwehren? | 45 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 611963 |
Datum | 28.02.2010 12:42 MSG-Nr: [ 611963 ] | 10941 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Stephan KoschelWeiß jemand ob es eine Mindestfahreranzahl gibt ?
Ja.
Geschrieben von Stephan KoschelMuss man eine Zusatzausbildung GF/ZF/ Atemschutzgeräteträger berücksichtigen ????
Ja.
Geschrieben von Stephan KoschelWir haben 3 Großfahrzeuge und 2 Kleinfahrzeuge
Dann braucht ihr genügend ausgebildete Maschinisten, um diese 24/7 sicher besetzen zu können. Also 3*FEK C*Faktor n und 2*FEK B*Faktor m.
Wie hoch die Faktoren n und m sein müssen, dass könnt nur ihr wissen, allgemein geht man mindestens von dreifacher Besetzung mit aktiven FA aus, der Faktor kann aber durchaus auch bei 5 liegen. Natürlich kann auch jeder nur eine Qualifikation pro Einsatz wahrnehmen.
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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