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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | LKW- Führerschein für Feuerwehren? | 45 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 611953 | ||
Datum | 28.02.2010 10:47 MSG-Nr: [ 611953 ] | 11056 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Sven Niclas Aber Klauseln reinzudrücken halte ich für unangebracht.. und im Falle des Falls meiner Ansicht nach auch rechtlich nicht durchsetzbar ... In vergleichbaren Fälle aus dem Arbeitsleben ( Chef zahlt Führerschein ) werden solche Regelungen, wenn überhaupt, von der Rechtssprechung (zeitlich) sehr begrenzt als richtig angesehen. Wie wird das dann im Fall des Falls bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit von der Rechtsprechung gesehen? Die fünf Jahre dürften da kein Bestand haben. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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