Rubrik | Ausbildung |
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Thema | LKW- Führerschein für Feuerwehren? | 45 Beiträge |
Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 611731 |
Datum | 26.02.2010 11:33 MSG-Nr: [ 611731 ] | 11813 x gelesen |
Moin,
das ganze heißt Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und da ist im § 1 Absatz 2 geschrieben:
Geschrieben von Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz .... (2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit
1. Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,....
MkG Torben.
Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.
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