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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Schnittschutzkleidung, Ablauf/Aussonderung | 9 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8B., Möglingen / Baden Württemberg | 610696 | ||
Datum | 20.02.2010 17:25 MSG-Nr: [ 610696 ] | 5283 x gelesen | ||
Hallo Zusammen, habe ca. 2008 die gleichen oben genannten Ergebnisse bekommen. Es gab im Jahr 2008 zusätzlich noch die Aussage, dass es auf die Lagerung ebenfalls ankommt. Schnittschutzkleidung sollte nicht direkt neben dem Doppelkanister gelagert werden sondern in einer Tasche (Müllsack), da die Ausgasungen des Öls und der Mischung die Alterung beschleunigen. Es war eine Testreihe von einem Professor an einer Hochschule im süddeutschen Raum geplant, ich komme aber nichtmehr auf die Hochschule und den Namen des Professors. MKG Tobi Laut §184 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) ist die Amtsprache deutsch, aber je schwieriger die Materie, desto schwäbischer wirds! | ||||
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