Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Mehrmaliges Befüllen nach Flaschentüv? | 20 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 610572 |
Datum | 19.02.2010 18:05 MSG-Nr: [ 610572 ] | 11435 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Detlef SchützIch dachte eigentlich, man könnte hier fundierte Meinungen austauschen, aber ..........
Christian tut das, du nicht.
Das mehrmalige Befüllen nach der vollständigen Entleerung/TÜV-Prüfung steht weder in der UVV noch in einer vfdb-Richtlinie. Wenn, dann steht sowas in den TRG oder der BetrSichVo und in den Bedienungsanweisungen/Herstellerangaben...
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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