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Thema | Funk über außenlautsprecher war:Brand mehrerer Gebäude in Apolda (Th) | 23 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 610163 | ||
Datum | 17.02.2010 20:15 MSG-Nr: [ 610163 ] | 5296 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Matthias Ott meines Wissens ist das so z.B. in Hessen nicht gestattet. Da ich aber grade das entsprechende Schreiben nicht finden kann weiß ich auch nicht ob das ein Erlass oder was anderes ist und ob es da Bußgeldvorschriften oder sonstwas gibt... ... war ein Erlass des HMdIS (über dessen Sinnhaftigkeit man streiten kann ... auch wenn ich den Verfasser sehr gut kenne ;-) ) ... Bayern fordert(e) in jedem LF andererseits die Fu/V-Schaltung (also Funk auf 10W Außenlautsprecher) ... Eine Bußgeldvorschrift hierzu gibt es nicht ... eigentlich dürfte nach Telekommunikationsgesetz aber auch niemand die gehörte Information nichtdienstlich verwerten ... dazu gibt es eine Strafvorschrift im TKG ... Geschrieben von Matthias Ott Ich suche aber weiter... ... lohnt die Mühe nicht ... Gruss Gerhard | ||||
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