Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | DIN EN 1789-- Rd.Erlass d. Ministerium zum RettG NRW | 14 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 609632 |
Datum | 14.02.2010 16:33 MSG-Nr: [ 609632 ] | 4082 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Julian HolsingErfordert Typ C nicht auch ein gewisses Raumangebot?
Ja,
180cm hoch
45 cm auf jeder Seite der Trage. Eine Einschränkung von 12,5 cm (komplett oder Verteilt) ist zulässig. Die 45 cm gelten nicht für die unteren 80 cm der Trage
60 cm am Kopfende der Trage.
Das ist in den gezeigten Fahrzeugen möglich, solche Fahrzeuge sind üblich in weiten Teilen von Niedersachsen und in vielen östlichen Bundesländern.
Die TypB KTW vom Bund dürften diesen Freiraum erfüllen, wenn man die zweite Trage am Standort lässt (nicht nachgemessen).
Gruß
Ingo
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|