Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Berufsbeschreibung? | 28 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 609627 |
Datum | 14.02.2010 16:20 MSG-Nr: [ 609627 ] | 8243 x gelesen |
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Geschrieben von Dirk ScholzIst ein Beamter im mittleren Dienst verpflichtet Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten durch zuführen, bzw. Reinigungsarbeiten (zusätzlich zu Reinigungfirma) aus zuführen?
Aus dem reinen Beamtenrecht heraus: Ja. Es sei denn, der Beamte wird nur noch mit Tätigkeiten beauftragt, die von der Wertigkeit her unter seinem statusrechtlichen Amt liegen (also nicht zusätzlich zur Tätigkeit als BM putzen, sondern nur noch putzen), denn das ist unzulässig. Mehr machen als vorgesehen geht im Beamtenrecht immer.
Gruß
A.
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| 14.02.2010 15:36 |
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Dirk7 S.7, wedel |
| 14.02.2010 15:40 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 14.02.2010 15:46 |
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Dirk7 S.7, Itzehoe |
| 14.02.2010 15:48 |
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Tom 7S., Burgkunstadt |
| 14.02.2010 15:49 |
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Dirk7 S.7, Itzehoe |
| 14.02.2010 16:20 |
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Andr7eas7 B.7, Düsseldorf |
| 14.02.2010 16:30 |
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., Kirchheim unter Teck | |