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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sachen gibts: falscher Arzt festgenommen | 56 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 609252 | ||
Datum | 12.02.2010 17:29 MSG-Nr: [ 609252 ] | 17207 x gelesen | ||
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Geschrieben von Patrick Weegen Wenn der schon ne Approbationsurkunde fälscht, wird er vor nem popligen Abiturzeugniss nicht zurück schrecken. Auch wieder war. Allerdings gibts im Studium wenig zu fälschen. Das Studium besteht erstmal aus Grundlagen - da lernt er nicht viel für seine spätere kriminelle Karriere, muss aber Wissen nachweisen, das er nicht hat. Kann mir nicht vorstellen, das man mit Hauptschulabschluss lange an einer medizinischen Fakultät überleben kann: geringe Fremdsprachenkenntnisse, kein Latein, keine höhere Mathematik, naturwissenschaftlich nur die absoluten Basics,... Bevor ein Hauptschüler an die "interessanten Dinge" rankommt wird er rausgeprüft - so wäre es ihm zumindest beim Landwirtschaftsstudium gegangen, sehr viel weiter wie Grundlagen der Chemie/Physik/Botanik/Zoologie/Wirtschaftswissenschaften wäre er nicht gekommen. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | ||||
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