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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaSchlussantrag Generalanwältin C-160/08 Kommission ./. Deutschland2 Beiträge
AutorPatr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen609100
Datum12.02.2010 00:10      MSG-Nr: [ 609100 ]1916 x gelesen

Geschrieben von Jan Osnabrüggeauf htt://curia.europa.eu einfach das Az. C-16/08 eingeben und mitstaunen........
Kleine Korrektur: Ihr sollte Az. C-160/08 eingeben wie es auch richtig in der Überschrift steht, dann seid ihr beim Richtigen Thema.
So, das nur vorne weg. ;)

Jetzt meine eigentliche Frage. Ich hab mir den Beschluss mal angeguckt, aber bei einem so langen und juristisch geprägtem Schreiben versteh ich leider recht wenig. Kann mir einer der Forumsjuristen zumindest erklären, was ich unter "Dabei ist die Personenbeförderung als vorrangige, die medizinische Versorgung während des Transports als nachrangige Dienstleistung einzuordnen." zu verstehen habe?

Gruß
Patrik


Alles ganz private Meinung!

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 11.02.2010 23:46 Jan 7O., Trennewurth
 12.02.2010 00:10 Patr7ik 7G., Heyersum

6.355


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