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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DIN 75079 - neue NEF - Beladung | 23 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 609047 | ||
Datum | 11.02.2010 18:47 MSG-Nr: [ 609047 ] | 10346 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Tobias Langbein "Sie (NEF) müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Notfallmedizin entsprechen." Theorie und Praxis.... Laut Arbeitsschutzgesetz ist auch der Stand der Technik ( Das technisch machbare) anzuwenden, jeder Betrieb in D müsste also seine Produktionsanlage sofort rauswerfen, wenn es irgendwo eine etwas bessere in Sinne von sicherere gäbe. In der Praxis sieht es dann aus wie folgt: Der FI (Fehlerstromschutzschalter, RCD) wurde 1903 patentiert. Er ist millionenfach im Einsatz und die Wirksamkeit steht außer Frage. Für private Neubauten wurde er erst letztes Jahr verbindlich vorgeschrieben...Ein Bauteil, das seit locker einem halben Jahrhundert nicht nur Stand der Technik, sondern sogar anerkannte Regel der Technik ist wird jetzt erst verpflichtend eingeführt. Da klafft also eine gewaltige Lücke zwischen dem frommen Wunsch des Gesetzgebers und dem, was wirtschaftlich geleistet werden kann. Also: Bestandschutz bis Neubeschaffung. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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