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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbsicherung (oder Teilnahme) an Karnevalsumzügen mit Feuerwehr melden13 Beiträge
AutorDenn8is 8E., Menden / NW608934
Datum11.02.2010 11:55      MSG-Nr: [ 608934 ]5610 x gelesen

Geschrieben von Tom Schneiderwarum sollte das die Versicherung interessieren? Wenn es eine Absicherung und damit
ein begründeter Auftrag ist, sollte das der Versicherung doch sch... egal sein...


Dann ja, fraglich nur wenn das Fahrzeug als Teilnehmer im Zug mit fährt, wie ich erst angenommen hatte. Weil das ist bestimmt keine Tätigkeit für die das Fahrzeug eigentlich gedacht ist


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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 11.02.2010 10:09 jürg7en 7s., Trier
 11.02.2010 10:33 Denn7is 7E., Menden
 11.02.2010 10:41 Thom7as 7E., Nettetal
 11.02.2010 10:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.02.2010 11:23 Thom7as 7E., Nettetal
 11.02.2010 11:52 Tom 7S., Burgkunstadt
 11.02.2010 11:55 Denn7is 7E., Menden
 11.02.2010 12:37 Mitj7a S7., Pinneberg
 11.02.2010 12:39 Denn7is 7E., Menden
 11.02.2010 22:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 12.02.2010 12:28 Thom7as 7K., Hermeskeil
 11.03.2010 19:20 Wolf7gan7g M7., Kerpen
 11.03.2010 19:23 Adol7f H7., Rosenheim

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