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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Absicherung (oder Teilnahme) an Karnevalsumzügen mit Feuerwehr melden | 13 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 608917 | ||
Datum | 11.02.2010 10:41 MSG-Nr: [ 608917 ] | 5895 x gelesen | ||
Geschrieben von Dennis Edner Das nicht, aber was hat ein FW-Fahrzeug (ich gehe jetzt von einem Einsatzfahrzeug aus und keinem Oldtimer o.ä.) in einem Karnevalszug verloren? Als Absicherung gegen den fließenden Verkehr an der Spitze bzw. am Ende des Zuges? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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