Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Parkplätze am Feuerwehrhaus | 42 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 T.8, Bad Bocklet / Bayern | 608827 |
Datum | 10.02.2010 15:52 MSG-Nr: [ 608827 ] | 10970 x gelesen |
exakt dasselbe.
und ich weiss dass wir uns unbeliebt machen würden aber lass mich das Problem bitte nochmal kurz erläutern
sicher wir könnten an der hauptstrasse parken, aber die is wie du weisst ziemlich eng und v.a in der Stosszeit stark frequentiert (Saatsstrasse 2292, direkte verbindung zweier Landkreise, hohes Pendleraufkommen, ebenso Kreuzung in der nähe, 5 m Abstand sind pflicht. nebenstrasse sehr eng, tw. weiter weg)
Ein Auto, kein Problem aber wenn 5+1 mit den privat KFZ´s anrücken wirds eng...
Ergo müssten die FA´s mit mindestens zwei Rädern auf den Bürgersteig ausweichen. Is aber verboten.
Wie mir schon so oft gesagt worden ist dürfen wir das bei Gefahr im Verzug ruhig machen, sprich unsere KFZ´s halb auf den Gehsteig stellen bzw parken "gegen" die STVO aber dann zahlt die Guv nicht für evtl entstandene Sachschäden, oder bin ich da falsch informiert worden?
Ich mein, mir gehts nicht um den einen der sein Auto da schon seit über nem Jahr hinstellt, da hilft weder Gott noch gute Worte, ich will auch niemand schikanieren ich werd nur sauer wenn der ganze Parkplatz dicht ist.
Mfg
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