News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Luftbrücke und die Konsequenzen... | 19 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 608629 | ||
Datum | 09.02.2010 12:54 MSG-Nr: [ 608629 ] | 4898 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Moin, hier sei zunächst mal das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern genannt sowie im Beispiel der Bundeswehr die selbstauferlegten regeln in Form eines Erlasses über Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe, welcher irgendwo genau diese Unbedenklichkeitsbescheinigung fordert und entsprechende Richtlinien beim THW, deren Bezeichnung ich nicht kennen. Fazit: Nicht die IHK fordert die Unbedenklichkeitsbescheinigung, sondern die Behörden selbst. So einfach kann man eine gesetzliche Grundlage für sowas haben ;-) Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|