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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Luftbrücke und die Konsequenzen... | 19 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 608603 | ||
Datum | 09.02.2010 10:24 MSG-Nr: [ 608603 ] | 5220 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Weber Ich erinnere mich an eine Diskussion vor ein paar Wochen, als Gunnar für Bäume fällen durch das THW eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung als Grundlage des Tätigwerdens seines OV angab. wobei sich das bei einer Beauftragung durch den HVB wie hier im Falle durchaus anders darstellen mag. Geschrieben von Markus Weber Grundsätzlich ist es doch nichts anderes - eine staatliche Institution tritt kostenlos und damit unschlagbar günstig gegen private Unternehmen an. wie war das noch Aufgaben des THW....... Einsatz der BW im KS.......... Letztlich gibt es noch keine Verpflichtung des öffentlichen Hand ihre Rettungsarbeiten im Einsatz erst ausschreiben zu müssen. Es gibt auch keine Pflicht private Anbieter einbeziehen zu müssen. Obwohl beim Stadarchiv hat man da auch nette Summen alleine für Sicherungsmaßnahmen verbaut, ohne Ausschreibung. Geschrieben von Markus Weber Auch bei privaten Baumfällern dürfte keine einheitliche Qualität gegeben sein... Das ist eine ganz andere Geschichte, da rein privatrechtliche Interessen, und nicht die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Vordergrund stehen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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