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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Luftbrücke und die Konsequenzen... | 19 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 608599 | ||
Datum | 09.02.2010 10:13 MSG-Nr: [ 608599 ] | 5591 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino http://www.einsatzleiterhandbuch.org/, Kap. 5-2.6 (zuletzt aktualisiert 03/09). Die Updates sind mir zu teuer, wird wohl mal wieder Zeit mein ELH bei ebay zu verscheuern und mir die aktuelle Version zu holen. ;-) Geschrieben von Ulrich Cimolino Ob er damit Erfolg haben wird und ob das für die Sache an sich (Einbindung auch privater Träger in die Gefahrenabwehr) dienlich ist, kann man auch bezweifeln, zumal es nicht nur positive Berichte zum Einsatz "privater Flieger" gib Ich erinnere mich an eine Diskussion vor ein paar Wochen, als Gunnar für Bäume fällen durch das THW eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung als Grundlage des Tätigwerdens seines OV angab. Grundsätzlich ist es doch nichts anderes - eine staatliche Institution tritt kostenlos und damit unschlagbar günstig gegen private Unternehmen an. Auch bei privaten Baumfällern dürfte keine einheitliche Qualität gegeben sein... Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | ||||
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