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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | ÖWSF-Verkauf im Fahrzeugmarkt | 41 Beiträge | ||
Autor | Fran8k M8., Düsseldorf / NRW | 608433 | ||
Datum | 08.02.2010 11:40 MSG-Nr: [ 608433 ] | 13235 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Nein, Absperren ist auch eine Maßnahme der Fw - und das einzige, was völlig (rechts-)sicher, sofern Bedarf besteht... Gemeint war natürlich, daß die Absicherung nach Bedarf durchaus eine Vollsperrung der Straße sein kann. Nur ist der Grund für diese Maßnahme die Absicherung der Einsatzstelle. Es ging nur um die Benennung, bzw. den Auslöser. Die Beurteilung, ob diese aufgehoben werden kann entspricht dann der Beurteilung, ob es noch eine Einsatzstelle gibt oder nicht. Die Meinung, die ich hier vertrete ist rein privater Natur. Gruß, Frank | ||||
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