Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | stellv. Landrat gibt Feuerwehr-Jacke ab | 56 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 608396 |
Datum | 07.02.2010 21:54 MSG-Nr: [ 608396 ] | 9992 x gelesen |
Infos: | 07.02.10 Bericht über die Jahreshauptversammlung der FF Hohnsen 07.02.10 Eklat in den Reihen der Coppenbrügger Gemeindefeuerwehr. Stellvertretender Landrat hat seine Feuerwehr-Einsatzjacke zurückgegeben. Ehren-Ortsbrandmeister von Hohnsen ist ausgetreten 07.02.10 Zeitungsartikel: Kellner gibt Feuerwehrjacke ab
|
Leiter der Feuerwehr
Geschrieben von Thomas EdelmannWas ist wenn der stellvertrende Landrat zufällig Urlaubsvertretung macht und einen Zuschußantrag nicht unterschreiben will, weil er da noch Prüfungsbedarf sieht und dadurch die Frist überschritten wird.
Dann ist das nicht das Problem des Leiters der Wehr sondern das Problem des jeweiligen Bürgermeisters. Entweder besteht Bedarf oder nicht. Und wenn er bestehen sollte, dann muß er halt zusehen wie er es finanziert.
Geschrieben von Thomas EdelmannOder weil er ja auch Vorsitzender einer Fraktion in der gleichen Gemeinde ist, gegen die einen Antrag des Gemeindebrandmeisters stimmt?
Der Gemeindebrandmeister ist doch wohl kaum in der kommunalen Legislative Antragsberechtigt, oder?
Und wenn der feine Herr Fraktionsvorsitzende meint dagegen zu sein, weil ihm ein Pups querhängt - so what?
1. Da soll es ja gerüchteweise mehr als eine PErson geben.
2. Der LdF und seine Kräfte können nur mit dem Material arbeiten über das sie verfügen und nur innerhalb der Grenzen die das Material hergibt.
Geschrieben von Thomas EdelmannEin bischen menschlich kann man miteinander schon umgehen.
Nix dagegen. Aber es ist kein Grund dieser Person eine Extrawurst zu braten.
MkG
Marc
| Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... |
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|