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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Namensrecht 'Feuerwehr' | 18 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 607913 | ||
Datum | 06.02.2010 13:28 MSG-Nr: [ 607913 ] | 5879 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Schultheis Bei T-Shirts ebenso, auch wenn es ein T-Shirt ist, was der Betreffende sich alleine hat anfertigen lassen, solange keine doofen / zweideutigen oder irgendwie unangebrachten Sprüche drauf zu lesen sind. (Ich könnt schon bei den tollen "Wo andere rausrennen..." und-wie-sie-alle-heißen-Helden-Hemdchen kotzen, und die sind von nem großen Versand.) Ganz so einfach ist es nicht! Wie gesagt kann ein Logo der Stadt geschützt sein oder bei der Nennung von FEUERWEHR + GEMEINDENAMEN die bereits geschilderten Probleme entstehen. Da reicht ein T-Shirt bereits aus und die Menge der T-Shirts oder Mitgliedschaft / Nichtmitgliedschaft spielt keine Rolle. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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