Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Schwangerschaft und Elternzeit FFW | 27 Beiträge |
Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 607758 |
Datum | 05.02.2010 11:06 MSG-Nr: [ 607758 ] | 7052 x gelesen |
Infos: | 17.08.17 Erlass über den Mutterschutz von weiblichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren 05.02.10 LFV Bayern "Feuerwehr u. Schwangerschaft " 05.02.10 FUK Nord: Werdende Mütter
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hi Markus,
die UVV RLP hat sich damit beschäftigt:
Schwangerschaft & Feuerwehrdienst
Foto: Photocase
Foto: Photocase
Nach den Bestimmungen des § 14 der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV 7.13) dürfen für den Feuerwehrdienst nur körperlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.
Frauen sind während der Schwangerschaft und Stillzeit vorübergehend nicht körperlich im o.g. Sinne geeignet. Die Vorschrift stellt grundsätzlich auf den Schutz der Feuerwehrangehörigen ab und dient im vorliegenden Falle der Abwehr von Gefahren für Mutter und Kind.
In Anlehnung an das Mutterschutzgesetz dürfen daher Frauen an Einsätzen und Übungen von Beginn einer Schwangerschaft an bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung und während der Stillzeit nicht teilnehmen.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.
Die Teilnahme an praktischen Lehrgängen, die Übungen unter Einsatzbedingungen oder ähnliche belastende Tätigkeiten erfordern, ist ebenfalls ausgeschlossen.
Auch Feuerwehrdienst „auf eigene Verantwortung“ ist nicht möglich. Das ungeborene Kind ist versicherte Person bei der Unfallkasse, sofern Feuerwehrdienst ausgeübt wird.
Körperliche und psychische Belastungen in Haushalt und Familie können nicht vergleichsweise herangezogen werden, weil im Privatbereich jede Person eigenverantwortlich handelt, also auch selbst haftet.
Werdende Mütter haben dem Träger des Brandschutzes die Schwangerschaft und das Ende der Stillzeit mitzuteilen, sobald ihnen der Zustand bekannt ist.
Peter
Alles meine eigene Meinung....wie immer...
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