Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Helmnorm EN 443:2008 Gefährdungsbeurteilung, Typ-A oder Typ-B | 17 Beiträge |
Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 607599 |
Datum | 04.02.2010 16:00 MSG-Nr: [ 607599 ] | 6972 x gelesen |
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
Moin,
so wie ich die Angelegenheit verstanden habe und uns von mehreren Herstellern auch erzählt wurde, gilt die Übergangsfrist nur für die Hersteller, um Ihre Helmmodelle den Forderungen der neuen EN 443:2008 anzupassen und die entsprechenden Zulassungsverfahren zu absolvieren. Es dürfen auch im Jahre 2010 sehr wohl noch Helme nach EN 443:1997 verkauft werden (sog. Restbestände), aber nicht mehr hergestellt werden.
Form A oder B? Geschmacksache - für die Brandbekämpfung zugelassen sind beide Formen. Die Gefährdungsbeurteilung und das Auswahlverfahren kann das Forum Dir nicht abnehmen.
MkG
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