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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feruerwehr während Einsatz beklaut | 36 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 607151 | ||
Datum | 02.02.2010 21:32 MSG-Nr: [ 607151 ] | 9653 x gelesen | ||
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Geschrieben von Carsten Schwark Garnicht, da die Unfallversicherung nur Tätigkeiten versichert die zur Ausübung des Dienstes erforderlich sind. Der kommunale Schadenausgleich ist keine/nicht nur Unfallversicherung. Geschrieben von Carsten Schwark Das Ende vom Lied war, dass ich weil ich mein Rad zur Erfüllung meiner dienstlichen Tätigkeit genutzt habe(Transport von A nach B), es von der Versicherung ersetzt wurde und sie, weil sie es ja "nur" für den Weg zum Dienst benutzt hat, leer ausging. Der Weg zur Arbeit ist keine dienstliche Tätigkeit, klar das da nichts übernommen wird. Ist also etwas anderes. Bei einem Einsatz während eines Bereitschaftdienstes (so würde ich einen Feuerwehreinsatz bezeichnen) beginnt die Arbeitzeit bei der Benachrichtigung/Alarmierung, so kenne ich das jedenfalls. Es ist auch zu bedenken, zumindest in Niedersachsen darf einem Feuerwehrangehörigen durch seine dienstliche Tätigkeit kein Nachteil entstehen. Dass das Auto nur dort war, weil ein Einsatz war, dürfte wohl unbestritten sein. Grüße Jens | ||||
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