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Einsatzleitwagen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaNeue Ruhestandsregelung/längere Lebensarbeitszeit2 Beiträge
AutorKlau8s P8., Jülich / NRW605622
Datum28.01.2010 10:00      MSG-Nr: [ 605622 ]7690 x gelesen

einen schönen guten Morgen ....

Geschrieben von Dietmar Kuhn
zum Thema längere Lebensarbeitszeit, auch bei der Feuerwehr hier ein Beitrag aus Finnland:
Link


hmmm ... das wirft aber auf der anderen Seite auch jede Menge Fragen auf .....

muss der Rollator als Normbeladung für ELW1, ELW2 oder die Kölner Sonderbauform (Auflieger) nochmal separat genormt sein?

wieviele Rollatoren müssen dann pro ELW nach einer noch zu schaffenden Norm mitgeführt werden (wieviele im Mannschaftsraum und wieviele als Reserve in irgendwelchen Geräteräumen)?

müssen Rollatoren bei der Fahrzeugbeschaffung separat ausgeschrieben werden?

Ist dies eine Aufgabe der Kommunen, Rollatoren zu beschaffen (Zuständigkeit der Gemeinde gem. FSHG bei der Grundversorgung) oder wird das über die Kreise geregelt gemäss Zuständigkeit?

Oder wir besetzen jeden ELW bei entsprechenden Großschadenslagen oder Übungen mit 1-2 Zivi`s , die können dann neben leichteren Aufgaben wie Pürrierstab-Maschinist, Granufink-Dosierung etc. in der pflegefreien Zeit auch noch Aufgaben als Sichter etc. wahrnehmen.....

....schön mal wieder drüber gesprochen zu haben :-)))

mkg Klaus


"don`t tell your people how to do it but what to do and be surprised by the result..." - Gen. George S. Patton Jr.

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 28.01.2010 09:12 Diet7mar7 K.7, Leidschendam-Voorburg NL
 28.01.2010 10:00 ., Jülich

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