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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bevorzugung von Fw bei Einstellungen im Bauhof usw. | 65 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 605328 | ||
Datum | 26.01.2010 15:39 MSG-Nr: [ 605328 ] | 19634 x gelesen | ||
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Hallo Geschrieben von Christian Fischer Das schöne wenn Du es im Arbeitsvertrag stehen hast und Deine Stelle als 10% oder 25% Feuerwehr lautet: Das ist nicht mehr freiwillig und wünsch Dir was. Sondern das ist Job. Und wenn Du den nicht ordentlich machst passiert das selbe wie in jedem anderen Job auch. Ich habe gerade versucht mit die Arbeitsplatzbeschreibung vorzustellen.... Gelingt mir ehrlich gesagt nicht. Tagsüber innerhalb der regulären Arbeitszeit, okay geht. Nun steht ja auch in manchen Stellenbeschreibungen dieses" über das übliche Maß hinaus". Nur zählt das dann auch abends nach dem Abendbrotbier? Sicher nicht. Es ist mir grundsätzlich klar was du willst. Nur gibt es hier recht viele Fallstricke. Oder geht der komunale Bauhof-Feuerwehrmann dann unter Freizeitausgleich oder gegen Bezahlung zur abendlichen Übung außerhalb seiner Arbeitszeit? Oder du machst tagsüber Ausbildung für die Leute welche bei der Komune angestellt sind, sind dann eben nur verkappte HAK. Peter Übrigens halte ich UC Vorschlag für wesentlich ehrlicher und auch durchführbarer. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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