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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrgewerkschaft!? | 96 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 605277 | ||
Datum | 26.01.2010 10:48 MSG-Nr: [ 605277 ] | 31171 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Roleff Wenn der Betrieb seine WF anerkennen ließ, bevor ggfs. die gesetzlichen Grundlagen zur Anordnung überhaupt geschaffen wurden, kann das sehr wohl zutreffen, da die Aufsichtsbehörden dann auch mal auf die Anordnung verzichtet haben. Jo, genau das ist der Hintergrund. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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