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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Toleranz Brandstifter ist Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 604634 | ||
Datum | 22.01.2010 19:56 MSG-Nr: [ 604634 ] | 3691 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Nichts gegessen und nichts getrunken...letzteres könnte bei Feuerwehraktivitäten ein wesentlich größerer Engpass sein ;-) Ich denke das könnte man damit: Geschrieben von ---Wikipedia--- „Und wenn einer krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Versäumten auferlegt). Gott will es euch leicht machen, nicht schwer. Macht darum (durch nachträgliches Fasten) die Zahl (der vorgeschriebenen Fastentage) voll und preiset Gott dafür, dass er euch rechtgeleitet hat! Vielleicht werdet ihr dankbar sein.“ zumindest in sofern beheben, als das Trinken nach einem Feuerwehreinsatz oder nötigenfalls vorher erlaubt sein könnte. Zur genauen Klärung müsste man den örtlichen oder sogar (ist ja Ländersache) Landesimam fragen. Gruss Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Jan Böhmermann - | ||||
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