Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzsanitäter mit 'b 0laue Punkt' | 22 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 604551 |
Datum | 22.01.2010 16:10 MSG-Nr: [ 604551 ] | 9051 x gelesen |
Hessische Landesfeuerwehrschule
Hessische Landesfeuerwehrschule
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Hessische Landesfeuerwehrschule
Hallo,
Geschrieben von Stefan JurgahnWenn nur der Lehrgang Feuerwehrsanitäter an der HLFS zur Kennzeichnung mit einem blauen Punkt berechtigt, kann theoretisch auch nur die HLFS entscheiden ob eine Fremdausbildung als gleichwertig anzuerkennen ist.
... wäre ja unsinnig. Der Feuerwehrsanitäter (HLFS) ist die Mindestvoraussetzung zur Kennzeichnung mit dem blauen Punkt. Alles was ausbildungsmäßig drüber liegt (oder gleichwertig ist) kann selbstverständlich auch entsprechend gekenzeichnet werden. Bei einigem versteht sich das von selbst (RS, RA ...), bei >=80h SAN-Ausbildung ist es m.E. zu vermuten.
Wie richtig gesagt: im unausräumbaren Zweifelsfall die HLFS fragen (sind in Ausbildungsfragen ja zuständig)
Gruss
Gerhard
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| 22.01.2010 12:10 |
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Kevi7n D7., Hohenahr |
| 22.01.2010 14:52 |
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Stef7an 7J., Birlenbach |
| 22.01.2010 16:10 |
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Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt | |