Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | 30 Beiträge |
Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 603761 |
Datum | 19.01.2010 08:00 MSG-Nr: [ 603761 ] | 6528 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Führungskräfte
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Führungskräfte
Führungskräfte
Persönliche Schutzausrüstung
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hi,
Es ist schön, dass in Deutschland generell sehr vieles irgendwie irgendwo schriftlich geregelt ist und wegen der unübersichtlichen Vielzahl an Schriftwerken kein Mensch sämtliche Regelungen kennen kann ;)
Allerdings sollte man trotz aller hilfreicher Regelungen immer den GMV einsetzen, um eine vernünftige Entscheidung zu treffen.
Wichtig ist, eine gute Begründung für das Abweichen von der Vorschrift zu haben, dann sollte es keine Probleme geben.
Ich bin kein Fan blinden Gehorsams und halte es für nicht ratsam, jede Anweisung einer FüKr einfach auszuführen, ohne drüber nachzudenken.
Mir ist diesbezüglich ein Fall bekannt: Der GF ordnet an, dass jemand zur Erledigung eines Einsatzauftrags mit Wathose ins fließende Gewässer (Tiefe >1m) steigen soll. Der Kamerad wurde ohne Leinensicherung und Schwimmweste hineingeschickt. Als dies von einer anderen FüKr bemerkt wurde, war zu recht erstmal der Teufel los.
Wenn eine FüKr der Meinung ist, dass ich in Bezug auf obiges Beispiel keine Sicherung brauche und ich sehe das anders, dann kann er mir erzählen, was er will, aber ich werde dieser Anordnung nicht Folge leisten und verweigere mit voller Absicht die Ausführung des Einsatzbefehls.
Oder wenn mittels einer Dienstanweisung Überhosen und Flammschutzhauben verboten werden, dann ist mir diese ebenfalls egal und ich trage zur Brandbekämpfung trotzdem weiterhin meine vollständige PSA, die ich für notwendig erachte.
Ansonsten schließe ich mich Philipp an: solche Problemstellungen kann man nicht pauschal beantworten, sondern sind Einzelfallentscheidungen. Und diese Entscheidung zu treffen obliegt dem GF (wem diese Verantwortung zu groß ist, der sollte keinen GF machen)
schöne Grüße
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