Geschrieben von Marc Dickey Bei dem zweiten Problem wird es da schon etwas schwieriger. Zwar kann man irgendwelche Dienstzeit- und Lehrgangsbescheinigung vorlegen, doch was sagt das wirklich über einen aus?
Die Qualität von Lehrgängen scheint eine recht große Bandbreite zu haben. Eine Bescheinigung über das Bestehen sagt als nicht viel aus - insbesondere nicht bundesweit betrachtet.
Textzeugnisse sind nicht selten geprägt vom persönlichen Verhältnis von Verfasser und zu Bewertendem und sind letztendlich in vielen Fällen nur die versteckte Einladung den Verfasser mal anzurufen und dessen wahre Meinung zu hören. Zudem dürften sie auch stark von den örtlichen Gegebenheiten und der relativen Position des zu Bewertenden in diesem System geprägt sein.
Und genau das trifft das Problem, das ich meine.
Ein Wechsler kann bereits in einer großen Stützpunktwehr gewesen sein und dort z.B. Einsatzerfahrung auf Sonderfahrzeugen gesammelt und Ausbildungseinheiten in THL geleitet haben. Wenn er dann in einer neuen Wehr ankommt, ist es hilfreich, wenn das auch relativ neutral kommuniziert wird ohne dabei aufzuschneiden. So kann er dann hoffentlich auch zügig entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt werden - da haben ja alle was davon.
Dass die Ausbildungen regional nicht vergleichbar sind ist klar. Ebenso wenig sind sie zeitlich vergleichbar. Ein AGT von 1991 wird einen anderen Ausbildunshintergrund haben, als einer von 2009. Es ist halt wichtig, was in der Zwischenzeit passiert ist. Aber ein guter AGT wird schnell seine Motivation verlieren, wenn er erstmal ein Jahr warten muss, weil er erst nochmal eine örtliche Ausbildung durchlaufen muss.
Wenn nur die Ausbildungszeugnisse abgegeben werden, dann ist die Verlockung oft groß, diese interessiert zur Kenntnis zu nehmen und zur Seite zu legen. Wenn der Betroffene innerhalb der Wehr dann "soweit ist", ist es halt praktisch, dass er die notwendige Ausbildung bereits hat.
Ich denke, dass dadurch gerade viele Führungskräfte und erfahrene Mannschaftsdienstgrade von einem Wiedereintritt bei Wohnortwechsel oder einer Zweitmitgliedschaft am Arbeitsort abgehalten werden. Zumindest, wenn wir bei der Einführungszeit von Jahren sprechen.
Kein Unternehmen kann sich einen derartigen Umgang mit Humankapital leisten und die Feuerwehren können das erst recht nicht. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes fängt ja auch niemand wieder unten an, weil er die "besonderen Gegebenheiten" des Unternehmens nicht kennt.
Viele Grüße
Christian
Ist natürlich nur meine private Meinung.
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