Rubrik | Atemschutz |
zurück
|
Thema | Sicherheitstrupp | 27 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 W.8, Rodgau / Hessen | 603578 |
Datum | 17.01.2010 20:38 MSG-Nr: [ 603578 ] | 6517 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Nein, wir wollen hier nicht zentral Überwachen, wir schaffen hier nur die Möglichkeit, dass an einer Stelle ab einer gewissen Zeit die Atemschutzgeräteträger durch eben nicht 2 oder 3 Maschinisten überwacht werden sondern nur durch ein Team das diese Überwachungstätigkeit dann übernimmt. An einer Stelle werden die AGT mit den Fahrzeugführern dann geesammelt und dieser Stelle dann zugeführt. Hier kann der Fahrzeugführer dann seine Kräfte auf Anforderung der Einsatzstelle durch diese Stelle zuführen und auch überwachen. Die Kräfte übernehmen dann quasi die Meldertätigkeit für den GF des jeweiligen Fahrzeuges. Diese Verfahrensweise macht natürlich an sehr großen Einsatzstellen Sinn und ist erst mit der Einrichtung eines Bereitstellungsraumes möglich. Vorher überwacht jeder MA seine Trupps mit seiner eigenen Tafel. Wenn man nun das als Zentrale Atemschutzüberwachung ansieht dann gelten natürlich alle erdenklichen Nachteile. Aber wie gesagt der Einheitsführer hält sich hier auf und diese Maßnahme geht erst ab dem Zeitpunkt los ab dem man mehr als 7-8 Trupps im Einsatz hat und für genügend Reserven sorgen muss.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|